Wir machen auch Bildungsangebote, die Sie im Rahmen Ihres Rechts auf Bildungsfreistellung - besser bekannt als Bildungsurlaub - nutzen können.
Bildungsfreistellung, oder „Bildungsurlaub“ - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit; zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung den Beschäftigten im Land Brandenburg zur Verfügung. In anderen Bundesländern gelten ähnliche, mitunter abweichende, Regelungen.
Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird der Lohn fortgezahlt. Geregelt ist dies im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG).
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen".
Veranstaltungen im Bereich Bildungsfreistellung finden Sie hier.
Weitergehende Informationen zur Bildungsfreistellung und dem „Lebenslangen Lernen“ in Brandenburg finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport: mbjs.brandenburg.de/bildung/lebenslanges-lernen.html
Der Weg zur Bildungsfreistellung.