Wir machen auch Bildungsangebote, die Sie im Rahmen Ihres Rechts auf Bildungszeit - besser bekannt als Bildungsurlaub - nutzen können.
Bildungszeit ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit; zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung den Beschäftigten im Land Brandenburg zur Verfügung. In anderen Bundesländern gelten ähnliche, mitunter abweichende, Regelungen.
Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird der Lohn fortgezahlt. Geregelt ist dies im Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungszeit erleichtert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen".
Veranstaltungen im Bereich Bildungszeit finden Sie hier.
Weitergehende Informationen zur Bildungsfreistellung und dem „Lebenslangen Lernen“ in Brandenburg finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport: mbjs.brandenburg.de/bildung/lebenslanges-lernen.html
Der Weg zur Bildungszeit.